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Franz X. Erlacher
Wirtschaftsberatungs GmbH
F.X. Erlacher

Betriebswirt VWA
Geschäftsfüher
Maximilianstraße 5b
82319 Starnberg
Telefon: 08151-21108
Telefax: 08151-21106
EMAIL: info@fxerlacher.de
Steuer-ID: 11712690110
Finanzamt Starnberg

Webmaster:
Uli Singer
Landsberger Straße 37
82205 Gilching
Telefon 08105-26538
Telefax 08105-26539
www.uli-singer.de
EMail:singer@singer-online.de
LUFTAUFNAHMEN:
f3m - macht medien
Buchenweg 11
82319 Starnberg
fon 08151 / 2 68 00 66
fax 08151 / 73 94 80
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AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemachte werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die er im Erfolgsfall hätte leisten müssen. Unsere Angebot bleiben 3 Jahre für uns geschützt.Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht hat der Auftraggeber uns einen Mindestschaden in Höhe von 250,- € zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche sind nicht ausgeschlossen.

Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die vereinbarte Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zur Zahlung fällig.

Der Provisionsanspruch entsteht bei Abschluss des Vertrages. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Ein entsprechender Anspruch auf Auskunft und Rechnungsbelegung gilt ausdrücklich als vereinbart.Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der zustande gekommene Vertrag von dem zunächst beabsichtigten abweicht und durch den tatsächlich abgeschlossenen Vertrag der gleiche, angestrebte, wirtschaftliche Erfolg erreicht wird. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung sowie wenn statt der ursprünglich beabsichtigten eine andere Vertragsart gewählt wird, wie Erbbaurecht, Ankaufsrecht und langfristige (2Jahre und mehr) Miete oder Pacht.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommenen Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erfolgt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts das Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht wird.Die Provision für Nachweis und Vermittlung ist gleich.

Die Käuferprovision beträgt, wenn keine Provisionsforderung genannt ist:6 % vom Kaufpreis, davon entfallen auf den Verkäufer 3 % und auf den Käufer 3 % zuzüglich gesetzlicher MwSt.bei Vermietung bzw. Verpachtung beträgt die Gebühr zu Lasten des Mieters bzw. Pächters 2 Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren 3,6 Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher MwSt.bei Bestellung eines Erbbaurechts, desgleichen bei Veräußerung eines bestehenden Erbbaurechts, beträgt die Gesamtgebühr 6 % vom Grundstückswert und dem Gebäudewert, davon entfallen auf den Grundstückseigentümer – oder den Verkäufer des Erbbaurechts – ebenfalls 3 %.Bei Darlehens- und Hypotheken-Vermittlungen- je nach Höhe 0,5 % bis 3 % aus der Darlehenssumme, zahlbar durch den Darlehensnehmer.Die vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber übernimmt die gesamte Provision, wenn er das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkurs- bzw. Vergleichsverwalter erwirbt.Für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Vollkaufleuten und solchen Personen, die ihren ständigen Aufenthalt oder Wohnsitz nicht in Deutschland haben, gilt München und nach unserer Wahl auch der Gerichtsstand des Beklagten als Gerichtsstand vereinbart. Für den Fall, dass der Auftraggeber ins Ausland oder unbekannten Aufenthaltes verzieht, ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber München als Gerichtsstand, nach unserer Wahl auch der Gerichtsstand des Beklagten vereinbart.Sollten einzelne Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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